ABMAHNUNG ERHALTEN? DÜRFEN DIE DAS?

Als qualifizierter Wirtschaftsverband im Sinne des § 8 b UWG sind wir berechtigt, Abmahnungen auszusprechen und gerichtliche Verfahren zur Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen zu führen.

Die Liste der Vereine und Verbände, die berechtigt sind Abmahnungen auszusprechen, finden Sie auf der Seite des Bundesjustizamts unter. Des Weiteren haben wir Ihnen nachfolgend einige der zu unseren Gunsten ergangenen Beschlüsse und Urteile zusammengestellt:

Wir sind
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