ABMAHNUNG ERHALTEN? DÜRFEN DIE DAS?
Qualifizierter Wirtschaftsverband nach § 8 b UWG – Rechte im Blick
Als qualifizierter Wirtschaftsverband im Sinne des § 8 b UWG sind wir berechtigt, Abmahnungen auszusprechen und gerichtliche Verfahren zur Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen zu führen. Diese Befugnis stärkt die Position unserer Mitglieder und sorgt für faire Wettbewerbsbedingungen in der Nahrungsmittel- und Gastronomiebranche.
Unsere Berechtigung und Ihre Sicherheit
Unsere Befugnis, Abmahnungen auszusprechen, ist ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit als Wirtschaftsverband. Diese rechtliche Möglichkeit nutzen wir, um unlauteren Wettbewerb zu bekämpfen und die Interessen unserer Mitglieder zu schützen. Denn nur wenn sich alle an dieselben Regeln halten, können die Parameter des Marktes wirken.
Die vollständige Liste der Vereine und Verbände, die berechtigt sind, Abmahnungen auszusprechen, finden Sie auf der Seite des Bundesjustizamts.
Erfolge in Gerichtsverfahren – Beschlüsse und Urteile
Wir haben bereits zahlreiche Beschlüsse und Urteile gegen Wettbewerber erwirkt, um so unlauteren Wettbewerb zu unterbinden und die Stellung aller Unternehmen auf dem Markt zu stärken. Einige dieser wichtigen Entscheidungen haben wir für Sie zusammengestellt:
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