Recht

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Gesetze & Rechtsprechung

Gegenstand zahlreicher Abmahnung ist das Fehlen von Informationen und Kennzeichnungen, für die eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder aber, die der Verbraucher für einen Vertrag benötigt. Dazu zählen unter anderem:

  • alle wesentlichen Merkmale der Ware /Dienstleistung
  • Identität und Anschrift des Unternehmers
  • Gesamtpreis oder wenn sich dieser nicht im Voraus berechnen lässt
  • die Art der Preisberechnung zzgl. aller Lieferkosten
  • Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen
  • Informationen zu Rücktritts- und Widerrufsrechten.

Für die Nahrungsmittel- und Gastronomiebranche sollten Sie zumindest die folgenden gesetzliche Vorschriften kennen und beachten:

01


Lebensmittelinformationsverordnung LMIV

regelt Pflichtangaben für alle vorverpackten Lebensmittel, wie Nährwerte, Zutatenverzeichnis, Hersteller, Alkoholgehalt, erhöhter Koffeingehalt, etc

02


LMIDV – ergänzende Durchführungsregelungen zur LMIV

erweitert den Anwendungbereich der LMIV, enthält Sondervorschriften für Bier und regelt unter anderm die Angabe der Allergene für nicht vorverpackte Lebensmittel

03


Lebensmittelzusatzstoff-Durchführungsverordnung – LMZDV

regelt die Angabe kennzeichungspflichtiger Zusatzstoffe für alle nicht vorverpackten Lebensmittel

04


Preisangabenverordnung

enthält Regelungen zur Angabe der Preise, des Flaschenpfands und von Preisreduzierungen, etc.

05


Mindestlohngesetz (MiloG)

regelt u.a. die Zahlung eines Mindestentgelts für Arbeitnehmer

06


Telemediengesetz (TMG)

regelt unter anderem die Angabe des Impressum bei Einsatz von Telemedien, wie beispielsweise dem Onlineshop

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