Recht

Häufige Abmahngründe – Gesetzlich vorgeschriebene Informationen

Der VBUW Nahrungsmittel- und Gastronomiebranche e.V. setzt sich konsequent dafür ein, dass alle Marktteilnehmer gesetzliche Verpflichtungen einhalten und Verbraucher umfassend informiert werden. Häufige Gegenstände unserer Abmahnungen sind das Fehlen von Informationen, die entweder gesetzlich vorgeschrieben sind oder für den Verbraucher zur Vertragsabwicklung unerlässlich sind. Dazu gehören unter anderem:

Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung
Eine klare und vollständige Beschreibung der angebotenen Produkte oder Dienstleistungen sowie verpflichtende Angaben bei Lebensmitteln.

Identität und Anschrift des Unternehmers
Transparente Angaben zum Anbieter, damit der Verbraucher weiß, mit wem er einen Vertrag abschließt.

Gesamtpreis und Pfand
Der Endpreis inklusive aller Kosten, oder eine nachvollziehbare Art der Preisberechnung, wenn der Preis nicht im Voraus festgelegt werden kann. Das Pfand ist jedoch zuzüglich auszuweisen und darf nicht in den Endpreis einbezogen werden.

Grundpreis
Der Preis je Mengeneinheit (1 Liter/1 kg).

Art der Preisberechnung und Lieferkosten
Detaillierte Angaben zur Preisgestaltung und zu eventuell anfallenden Lieferkosten.

Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen
Vollständige Informationen zu den Konditionen der Bezahlung, Lieferung und Leistungserbringung.

Rücktritts- und Widerrufsrechte
Klare Hinweise auf die Rechte des Verbrauchers zum Vertragsrücktritt und Widerruf.

Gesetze, die Sie als Unternehmer in der Nahrungsmittel- und Gastronomiebranche kennen sollten

01


Lebensmittelinformationsverordnung LMIV

regelt Pflichtangaben für alle vorverpackten Lebensmittel, wie Nährwerte, Zutatenverzeichnis, Hersteller, Alkoholgehalt, erhöhter Koffeingehalt, etc

02


LMIDV – ergänzende Durchführungsregelungen zur LMIV

erweitert den Anwendungbereich der LMIV, enthält Sondervorschriften für Bier und regelt unter anderm die Angabe der Allergene für nicht vorverpackte Lebensmittel

03


Lebensmittelzusatzstoff-Durchführungsverordnung – LMZDV

regelt die Angabe kennzeichungspflichtiger Zusatzstoffe für alle nicht vorverpackten Lebensmittel

04


Preisangabenverordnung

enthält Regelungen zur Angabe der Preise, des Flaschenpfands und von Preisreduzierungen, etc.

05


Mindestlohngesetz (MiloG)

regelt u.a. die Zahlung eines Mindestentgelts für Arbeitnehmer

06


Telemediengesetz (TMG)

regelt unter anderem die Angabe des Impressum bei Einsatz von Telemedien, wie beispielsweise dem Onlineshop

Rechtsprechung

Grundlage der nachfolgenden Gerichtsentscheidungen waren jeweils Abmahnungen des VBUW. Die Entscheidungen reichen von der Nichtzahlung des gesetzlichen Mindestlohns, fehlenden Angaben zu Allergenen, Zusatzstoffen und den weiteren Pflichtinformationen zu vorverpackten Lebensmitteln nach der Lebensmittelinformationsverordung (LMIV), fehlende oder fehlerhafte Preisangaben, unterlassene Informationen zu den Rankingparametern und fehlenden Impressen.

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