Recht
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Gesetze & Rechtsprechung
Gegenstand zahlreicher Abmahnung ist das Fehlen von Informationen und Kennzeichnungen, für die eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder aber, die der Verbraucher für einen Vertrag benötigt. Dazu zählen unter anderem:
- alle wesentlichen Merkmale der Ware /Dienstleistung
- Identität und Anschrift des Unternehmers
- Gesamtpreis oder wenn sich dieser nicht im Voraus berechnen lässt
- die Art der Preisberechnung zzgl. aller Lieferkosten
- Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen
- Informationen zu Rücktritts- und Widerrufsrechten.
Für die Nahrungsmittel- und Gastronomiebranche sollten Sie zumindest die folgenden gesetzliche Vorschriften kennen und beachten:
01
Lebensmittelinformationsverordnung LMIV
regelt Pflichtangaben für alle vorverpackten Lebensmittel, wie Nährwerte, Zutatenverzeichnis, Hersteller, Alkoholgehalt, erhöhter Koffeingehalt, etc
02
LMIDV – ergänzende Durchführungsregelungen zur LMIV
erweitert den Anwendungbereich der LMIV, enthält Sondervorschriften für Bier und regelt unter anderm die Angabe der Allergene für nicht vorverpackte Lebensmittel
03
Lebensmittelzusatzstoff-Durchführungsverordnung – LMZDV
regelt die Angabe kennzeichungspflichtiger Zusatzstoffe für alle nicht vorverpackten Lebensmittel
04
Preisangabenverordnung
enthält Regelungen zur Angabe der Preise, des Flaschenpfands und von Preisreduzierungen, etc.
05
Mindestlohngesetz (MiloG)
regelt u.a. die Zahlung eines Mindestentgelts für Arbeitnehmer
06
Telemediengesetz (TMG)
regelt unter anderem die Angabe des Impressum bei Einsatz von Telemedien, wie beispielsweise dem Onlineshop
Hier finden Sie einige unserer
Entscheidungen:
- LG Berlin 102 O 116-17 – 09.08.2022
- LG Berlin Beschluss – 103 O 27-22 – 25.03.2022
- LG Lübeck Beschluss vom 08.05.2020
- LG Berlin Beschluss vom 20.03.2020
- Kammergericht Urteil 04.12.2018 – 5 U 35-18.pdf
- BGH Beschluss 17.05.2018 – I ZR 138-17.pdf
- Kammergericht-5-U-185_16-vom-21.06.2017
- LG Berlin -Urteil 102 O 132-17.pdfLG Berlin 101 O 32-17 06.06.2017 Kosten.pdf
- LG Berlin 103 O 65-16 17.05.2016.pdf
- LG Dresden 44 HK O 84-16 EV 08.06.2016.pdf
- LG München I 1 HK O 12958-15 15.12.2015.pdf
- scan Einst Verf. LG Bln MILOG.PDF
- Urteil-des-LG-Berlin-vom-01.12.2015_MiLoG.pdf

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