Mitgliedschaft

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Wir bieten zwei Arten der Mitgliedschaft an.

Unternehmermitgliedschaft

Für Gastronomen, Lieferservices, Hersteller von Lebensmitteln, Zulieferer, Druckereien, & Co. gedacht, wenn der Jahresumsatz unter 5 Millionen € bleibt und diese weniger als 10 Betriebe haben.

Als Unternehmermitglied haben Sie hier zwar kein Stimmrecht, profitieren aber – wie die Vollmitglieder auch – von einer rechtlichen Beratung im Lebensmittel- und Wettbewerbsrecht oder wir checken einmal im Jahr Ihre Etiketten, Speisekarten und sonstige Werbemittel. So reduzieren Sie die Gefahr einer Abmahnung und das für einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von 358,80 €.

Vollmitgliedschaft

Für Franchisesysteme mit 10 oder mehr eigenen Franchisepartnern, Unternehmen aus der Lebensmittelbranche oder Gastronomie mit mindesten 5 Millionen € Jahresumsatz, Vereine, Verbände, Kammern & Co. gedacht.

Als Vollmitglied zahlen Sie einen umsatzabhängigen Beitrag, mindestens aber 5.000,00 €. Sie haben ein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung und profitieren von einem größeren Beratungsvolumen, da wir davon ausgehen, dass hier häufige Aktionswechsel, größere Werbekampagnen und ein höherer Schulungsbedarf besteht.


Entscheiden Sie sich jetzt für eine Mitgliedschaft im Verein und profitieren Sie von unseren Leistungen!

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Unternehmer­mitgliedschaft

  • Unternehmer die selbst weniger als 10 Betriebe oder Franchisenehmer haben
  • Jahresbeitrag 358,80 €, darin enthalten ist eine Pauschale für eine einmalige rechtliche Beratung
  • Unternehmer, die die Voraussetzungen einer Vollmitgliedschaft erfüllen, zahlen einen umsatzabhängigen Beitrag von 200,00 € je Million (System-) Umsatz des Vorjahres.
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Vollmitgliedschaft

  • Inhaber von mindestens 10 Betrieben oder Franchisesysteme mit mindestens 10 Franchisepartnern
  • Verbände, Vereine, Innungen, Kammern, sowie Unternehmen mit einem Mindestumsatz von 5 Millionen Euro/Jahr
  • Stimmrecht in der Mitgliederversammlung
  • Jahresbeitrag in Höhe von 150,00 € je 1 Mio. Umsatz, mindestens aber 5.000,00 €/Jahr
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Hier können Sie unsere Beitragsordnung und die Satzung einsehen.

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