Mitgliedschaft
Jetzt Mitglied werden
Nicole Thomas, Geschäftsführerin
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Abmahn-Risiko senken
Mit unserer Werbemittelprüfung sind Sie auf der sicheren Seite. - Sicherheit bei Rechtsfragen
Wir geben Ihnen den aktuellen Überblick über Arbeits-, Lebensmittel-, Wettbewerbs- und Datenschutzrecht. - Juristisch auf der Höhe
Wir informieren Sie über Gesetzesänderungen und branchenrelevante Rechtsprechung - Fit fürs Tagesgeschäft
Mit unseren Workshops und Seminaren bleibt Ihr Personal immer auf dem neuesten Stand. - Interessenvertretung bis ganz oben
Wir bringen Ihre Themen in die Politik.
Das sagen unsere Mitglieder
Klicken Sie hier um zu unseren Mitgliederstimmen zu gelangen
Häufige Fragen zur Mitgliedschaft:
Der VBUW richtet sich an Unternehmen aus der Lebensmittel- und Gastronomiebranche – von Restaurants, Lieferdiensten und Franchise-Systemen bis hin zu Herstellern, Händlern und branchennahen Dienstleistern. Unsere Mitglieder verbindet der Wunsch nach mehr Rechtssicherheit, aktuellem Branchenwissen und einem starken Netzwerk.
Die Plusmitgliedschaft ist für größere Unternehmen, Unternehmensgruppen und Verbände vorgesehen. Voraussetzung sind laut Satzung in der Regel mindestens 5 Mio. Euro Jahresumsatz oder mindestens 10 Betriebe bzw. entsprechende Franchise-Strukturen.
Basismitglieder zahlen 358,80 € pro Jahr. Plus-Mitglieder zahlen 2026 und 2027 100,00 € je Million Vorjahresumsatz, mindestens 5.000,00 € jährlich; für Basis-Plusmitglieder gelten 2026 und 2027 150,00 € je Million Umsatz. Die Beitragsobergrenze liegt in diesen Jahren bei 25.000,00 € pro Jahr.
Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor Ende des Mitgliedsjahres schriftlich oder über die Kündigungsfunktion im Mitgliederbereich bei der Geschäftsführung eingehen. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch.
Der VBUW unterscheidet zwischen Basis-, Plus- und Ehrenmitgliedschaft. Für Unternehmen ist in der Regel die Basis-oder Plus-Mitgliedschaft relevant.
Füllen Sie unseren Mitgliedsantrag aus. Nach Eingang entscheidet der Vorstand über Ihre Aufnahme.
Nach Aufnahme in den Verein läuft die Mitgliedschaft zunächst ein Jahr. Danach verlängert sie sich jeweils um ein weiteres Mitgliedsjahr, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird.