Wir nehmen Stellung: Geplante Erhöhung der Minijob-Pauschsteuer auf 5 Prozent

15. Okt. 2026

Wir nehmen Stellung: Geplante Erhöhung der Minijob-Pauschsteuer auf 5 Prozent

Im Rahmen des geplanten Einkommensteuerreformgesetzes 2027 soll die Pauschsteuer für geringfügige Beschäftigungen von derzeit 2 auf 5 Prozent steigen. Wir haben hierzu am 14. Oktober 2026 eine Stellungnahme beim Finanzausschuss des Deutschen Bundestages und beim Bundesministerium der Finanzen eingereicht.

Aus unserer Sicht verschärft die geplante Erhöhung die steuerliche Ungleichbehandlung und belastet insbesondere Unternehmen mit einem hohen Anteil geringfügig Beschäftigter, darunter zahlreiche Gastronomiebetriebe.

Wir fordern daher nicht nur, auf die geplante Steuererhöhung zu verzichten, sondern die pauschale Besteuerung von Minijobs grundsätzlich zu überdenken. Stattdessen sollten geringfügige Beschäftigungen in das reguläre Lohnsteuersystem einbezogen werden. Für die Umstellung fordern wir vereinfachte Verfahren, angemessene Übergangsfristen und einen Freibetrag für geringfügige Nebenbeschäftigungen.

Unsere vollständige Stellungnahme vom 14. Oktober 2026 an den Finanzausschuss und an das Bundesministerium der Finanzen haben wir Ihnen verlinkt.

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