
Mit der EU-Richtlinie 2023/2673 wird das Widerrufsrecht im Onlinehandel neu geregelt: Verbraucher sollen künftig über eine einfache, digitale Widerrufsfunktion – etwa einen „Vertrag widerrufen“-Button – direkt auf der Webseite vom Vertrag zurücktreten können.
Was bedeutet das für Onlinehändler?
Der geplante § 356a BGB sieht unter anderem vor:
- Eine stets sichtbare und leicht zugängliche Schaltfläche
- Eine einfache Möglichkeit zur Eingabe von Name, Vertragsdaten und Kommunikationsweg
- Eine Bestätigungsfunktion mit klarer Beschriftung
- Eine unverzügliche Eingangsbestätigung auf dauerhaftem Datenträger
Herausforderungen in der Praxis
Der Gesetzesentwurf wirft aber auch Fragen auf:
- Wie geht man mit Teilwiderrufen um?
- Was gilt für Gastbesteller, die keinen Account haben?
- Wann genau beginnt die Widerrufsfrist?
Über das Ergebnis des deutschen Gesetzgebers werden wir berichten.

Wir sind
für Sie Da.
Sie haben Fragen? Dann rufen Sie uns
einfach an oder schreiben Sie uns eine
E-Mail.