EuGH-Urteil zu Werbung mit Preisermäßigung

09. Okt 2024

EuGH-Urteil zu Werbung mit Preisermäßigung

EuGH-Urteil stellt klar: #WerbungmitPreisermäßigung muss sich auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen

Geklagt hatte eine deutsche Verbraucherzentrale gegen Aldi Süd, der in seinen Prospekten regelmäßig mit Preisermäßigungen unter anderem für Obst warb. Die angegebene Preisermäßigung wurde aber dabei auf Basis des Preises unmittelbar vor Angebotsbeginn berechnet, was regelmäßig dazu führte, dass höhere Rabatte oder Preisreduzierungen ausgelobt worden sind.

#Irreführend so der EUGH: Die Preisermäßigung, die in Form von Prozentsätzen oder Werbeaussagen hervorgehoben wird, muss sich auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage vor der Anwendung der Preisermäßigung beziehen. Dies soll verhindern, dass Händler Verbraucher in die irre führen, indem sie den Preis vor der Bekanntgabe der Preisermäßigung kurzfristig erhöhen, um dann entsprechend hohe „gefälschte“ Preisermäßigungen auszuloben. Daran ändert auch die – auch hier erfolgte – Bekanntgabe des niedrigsten Preises der letzten 30 Tage nichts.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs, Az.: C-330/23
Quelle: Pressemitteilung des EuGH v. 26.09.2024

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