Unternehmen haften für Datenschutzverstöße (Deutsche Wohnen)

22. Feb 2024

Unternehmen haften für Datenschutzverstöße (Deutsche Wohnen)

Der europäische Gerichtshof hat am 05.12.2023 über den Fall der „Deutsche Wohnen“ und die Haftung des Unternehmens für Datenschutzverstöße entschieden.

Inhaltlich ging es um die Festsetzung eines Bußgeldes von 14,5 Mio. €, weil Mieterdaten auch zwei Jahre nach der Beanstandung nicht gelöscht worden sind. Das Landgericht hatte den Bußgeldbescheid zunächst aufgehoben, weil ein konkretes Verschulden der Geschäftsführung nicht festgestellt werden konnte.

Gegen die Entscheidung wurde dann Berufung eingelegt und das Kammergericht hat dem EuGH die Sache vorgelegt:

Dieser hat nun entschieden:

  1. Ein Datenschutzverstoß muss keiner natürlichen Person zuordenbar sein.
  2. Eine Geldbuße gegen ein Unternehmen kann nur bei vorsätzlichem oder fahrlässigen Verhalten festgesetzt werden.

Im Ergebnis führt das zu einer Verschärfung des Datenschutzrechts, da Geldbußen nun auch gegen Unternehmen festgesetzt werden können, ohne dass eine konkret handelnde Person ermittelt werden muss.

Es ist daher umso wichtiger, die Anforderungen der DSGVO in Ihren Unternehmen regelmäßig zu prüfen und einzuhalten.

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