Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 14.05.2019 (C-55/18) entschieden, dass Arbeitgeber aller EU-Staaten die Arbeitszeit aller Beschäftigten systematisch erfassen müssen, da nur so sicher überprüft werden kann, ob die zulässige Arbeitszeit überschritten wird. Heimarbeit, Außendienst, dienstliche Telefonate von unterwegs oder abends um 23.00 Uhr „nur noch mal kurz eine Mail schreiben“ – all das fällt unter die Arbeitszeit und muss entsprechend erfasst werden.
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