Tierhaltungskennzeichnungsgesetz

04. Okt 2022

Tierhaltungskennzeichnungsgesetz

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat einen Gesetzesentwurf zur Kennzeichnung von Tierhaltungsformen in den Bundestag eingebracht. Danach soll zwischen Stall, Stall+Platz, Frischluftstall, Auslauf/Freiland und Bio unterschieden werden.

Die Kennzeichnung soll bei vorverpackten Lebensmitteln im Hauptsichtfeld angebracht werden. Bei nicht vorverpackten Lebensmitteln soll die Kennzeichnung auf einem Schild auf oder in der Nähe des Lebensmittels erfolgen. Finden sich im Lebensmittel Tiere unterschiedlicher Haltungsarten, ist deren Anteil prozentual anzugeben.

Den Gesetzesentwurf können Sie hier abrufen.

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