Tarifabschlüsse für Schleswig-Holstein: Wichtige Neuerungen für Gastronomie & Systemgastronomie

10. Apr. 2025

Tarifabschlüsse für Schleswig-Holstein: Wichtige Neuerungen für Gastronomie & Systemgastronomie

von fovito (AdobeStock)

Im April 2024 haben der DEHOGA Schleswig-Holstein und die NGG einen neuen Lohn- und Gehaltstarifvertrag vereinbart. Dieser wurde zum 26.03.2025 rückwirkend ab dem 01.11.2024 für allgemeinverbindlich erklärt – und gilt damit für alle Betriebe in der Branche, unabhängig von einer Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband.

Wesentliche Änderungen:

  • Lohn- und Gehaltsgruppe 1:
    • ab 01.04.2024: 13,79 €/Std. (169 Std.)
    • ab 01.05.2025: 14,97 €/Std. (169 Std.)
  • Ausbildungsvergütung:
    • ab 01.06.2024: bis zu 1.280 € im 3. Jahr
    • ab 01.05.2025: bis zu 1.380 € im 3. Jahr

Zudem hat der BdS (Bundesverband der Systemgastronomie) mit der NGG einen eigenen Entgelttarifvertrag verhandelt, mit stufenweiser Erhöhung der Löhne bis Oktober 2026.

Weitere Infos und Links zu den Tarifverträgen:

Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung: https://verkuendungsportal.schleswig-holstein.de/home/amtsblatt/ab_veroeffentlichungen/2025/01_2025/2025-12

Entgelttarifvertrag_SH: https://www.dehoga-sh.de/sites/default/files/2024-05/Lohn-und_Gehaltstarifvertrag_DEHOGA_06-2024_0.pdf

Manteltarifvertrag_SH: https://www.dehoga-sh.de/sites/default/files/2020-03/Manteltarifvertrag.pdf

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