Im Namen unserer Mitglieder, zu denen namenhafte Vertreter der Systemgastronomie zähle, haben wir am 15.01.2020 unsere Stellungnahme, in der wir darlegen, warum es erforderlich ist, die Preisangabenverordnung bezüglich der aktuell geltenden Pfandregelung (§ 1 Abs. 4 PAngV) und der entsprechenden Regelung zur Angabe von Grundpreisen (§ 2 Abs. 1 PAngV) zu ändern, an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie an zahlreiche Mitglieder der Bundestagsausschüsse Recht und Verbraucherschutz sowie Wirtschaft und Energie übersandt.
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