Entwurf des Schwarzarbeiter-Bekämpfungsgesetz

19. Sep 2024

Entwurf des Schwarzarbeiter-Bekämpfungsgesetz

Neuer Entwurf des BMF: Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung .

Wie der Name des Gesetzes schon sagt, geht es vorrangig um die Digitalisierung und die Effektivität der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FSK). Dies soll erreicht werden, indem

  • die Identität eines am Ort angetroffenen Mitarbeiters bzw. einer am Arbeitsplatz angetroffenen Personen durch die Erfassung und Auswertung der biometrischen Daten (Fingerabdruck, Lichtbild) eindeutig festgestellt werden soll;
  • Ausweisdokumente, deren Echtheit nicht zweifelsfrei festgestellt werden können, dürfen sichergestellt und beschlagnahmt werden;
  • die Geschäftsunterlagen beim Arbeitgeber und die Meldedatenbanken zur Identitätsfeststellung herangeführt werden.
  • die Behörden dürfen (wie zuvor auch schon) unangekündigt die Geschäftsräume betreten und Einsicht in die Unterlagen nehmen, wobei die Einsichtnahme jetzt auch elektronisch erfolgen und/oder durch Übersendung von Daten an die FKS erfolgen kann;
  • auch die Befragung der Arbeitnehmer künftig schriftlich von der Amtsstube aus erfolgt.
  • Auch der elektronische Austausch und Videokonferenzen sollen künftig möglich sein.
  • Onlineplattformen, die Werk- und Dienstleistungen anbieten, sind künftig der FSK zur Auskunft zu Art und Umfang der angebotenen Dienstleistungen von Anbietern verpflichtet.
  • die Ermittlungsbefugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ausgeweitet werden.
  • Die Bußgeldandrohung für das Nichtanfertigen von Stundenaufzeichnungen wird auf 50.000 € erhöht und auch der Strafrahmen weiterer Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit Meldepflichten, Arbeitszeitaufzeichnungen, Erstellen von Scheinrechnungen, Schwarzarbeit und Lohnunterschreitungen ist im Entwurf entsprechend nach oben angepasst worden bzw. es sind diesbezüglich neue Straftatbestände hinzugekommen

Die Generalzolldirektion wird die neue Zentralstelle. Sie koordiniert die Prüf- und Ermittlungstätigkeit, wertet die ihr übermittelten Daten und erstellt ein Risikomanagementsystem aus.

Faktisch sollen

  • Bund und Länder besser zusammenarbeiten.
  • Es soll der Informationsaustausch unter den Behörden (Rentenstelle, Polizei, Jobcenter, etc.) ermöglicht und erleichtert werden.
  • ein automatisiertes System zur Risikoanalyse aufgebaut und genutzt werden soll,
  • so dass anlassunabhängige Kontrollen künftig basierend auf der Risikoanalyse gezielter bei Unternehmen mit einem hohen Risiko für Schwarzarbeit und Mindestlohnunterschreitung durchgeführt werden sollen, während Unternehmen, bei denen das Risiko gering ist, weniger geprüft werden sollen.

Zudem ist der Friseursalon in den Katalog von § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufgenommen worden, während die Forstwirtschaft aus dem Katalog gestrichen wurde.

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