Private Kommunikation per E-Mail oder WhatsApp über Diensthandy/-rechner

05. Feb 2024

Private Kommunikation per E-Mail oder WhatsApp über Diensthandy/-rechner

Das Landesarbeitsgericht Baden Württemberg hatte im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses über die Auswertung eines Diensthandys zu entscheiden, für das dem Arbeitnehmer auch die private Kommunikation gestattet worden ist. Hierzu hat das Gericht ausgeführt, dass eine verdeckte, verdachtsunabhängige Überprüfung des Diensthandys nicht erfolgen darf. Vielmehr muss eine solche Überprüfung angekündigt werden und dem Mitarbeiter muss die Möglichkeit gegeben werden, private E-Mails zu löschen oder in einen gesonderten Ordner zu speichern, auf den nicht zugegriffen werden darf.

Verstößt der Arbeitgeber hiergegen, sind gefundene Daten nicht vor Gericht verwertbar. Zudem wurde dem Mitarbeiter ein immaterieller Schadensersatz von 3.000,00 € zugesprochen.

Quelle: LAG Baden Württemberg; 27.01.2023, 12 Sa 56/21

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