Pflicht zur Kennzeichnung von Wein und weinhaltigen Getränken ausgeweitet

06. Dez 2023

Pflicht zur Kennzeichnung von Wein und weinhaltigen Getränken ausgeweitet

Wein, Weinglas und Weinfass Kennzeichnung

Ab dem 8. Dezember 2023 gibt es für Weine und weinhaltige Getränke eine erweiterte Pflichtdeklaration. Neben den bekannten Angaben wie Allergene, Zusatzstoffe, Alkoholgehalt und Hersteller müssen nun auch Nährwerte und das Zutatenverzeichnis aufgeführt werden.

Gut zu wissen: Das Gesetz ermöglicht eine Erleichterung bei der Nährwertdeklaration auf dem Etikett beziehungsweise der Verpackung. Denn dort können die Nährwertangaben auf den Brennwert/Energiewert beschränkt werden, der durch das Symbol „E“ zu kennzeichnen ist.

Die vollständigen Nährwertangaben und das Zutatenverzeichnis können dann elektronisch über einen QR-Code bereitgestellt werden.

Beim elektronischen Weg gelten jedoch klare Anforderungen:
a) Keine Erhebung oder Verfolgung von Nutzerdaten,
b) Verzeichnis der Zutaten und Nährwertangaben dürfen nicht mit Marketingzwecken oder Werbung verknüpft werden,
c) Allergene müssen direkt auf der Verpackung erscheinen, vorangestellt mit dem Wort „enthält“.

Wichtig zu beachten: Diese Pflicht betrifft nicht nur die Angaben auf der Verpackung, sondern auch Onlineshops und Speisekarten für den Fernabsatz.

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