
Ab dem Geschäftsjahr 2025 müssen große Unternehmen umfangreiche nachhaltigkeitsbezogene Angaben gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) machen. Diese Verpflichtung gilt für Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:
- Bilanzsumme über 25 Mio. €
- Umsatz über 50 Mio. €
- Mehr als 250 Mitarbeiter
Ab dem Geschäftsjahr 2026 erweitern sich die Berichtspflichten auch auf kleine und mittelgroße börsennotierte Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:
- Bilanzsumme ab 5 Mio. €
- Gewinn ab 10 Mio. €
- Mindestens 50 Mitarbeiter
Berichtsinhalte: Was muss offengelegt werden?
Die Berichterstattung muss die Prinzipien der „doppelten Wesentlichkeit“ erfüllen, das heißt, sie muss sowohl die Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft als auch die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen beleuchten.
Umweltspezifische Themen:
- Anpassung an den Klimawandel
- Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
- Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
- Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen
- Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Soziale Themen:
- Arbeitskräfte im Unternehmen
- Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
- Betroffene Gemeinschaften
- Verbraucher und Endverbraucher
Unternehmensführung:
- Strategie, Auswirkungen, Risiken und Chancen des Unternehmens
Datenlage: Basis für die Berichterstattung
Zur Erfüllung der Berichtspflichten ist eine gründliche Wesentlichkeitsanalyse erforderlich. Unternehmen sollten ihre gesamte Wertschöpfungskette untersuchen und relevante Nachhaltigkeitsaspekte identifizieren. Dabei sind folgende Schritte notwendig:
- Datenverfügbarkeit prüfen: Welche Daten stehen zur Verfügung? Auf welcher Basis können Schätzungen vorgenommen werden?
- Auswirkungen, Risiken und Chancen analysieren: Welche wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte gibt es? Wie beeinflussen diese das Unternehmen?
- Strategie und Maßnahmen: Welche Strategie verfolgt das Unternehmen zur Einhaltung der Klimaziele? Wie werden die Maßnahmen überprüft?
Offenlegungsbereiche: Unabhängig von der Wesentlichkeit
In folgenden Bereichen sind Offenlegungen zwingend erforderlich:
- Unternehmensführung
- Strategie
- Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
- Kennzahlen und Ziele
Der Nachhaltigkeitsbericht
Der Nachhaltigkeitsbericht fasst die Strategie, Auswirkungen, Risiken, Chancen, Kennzahlen und Ziele zusammen und enthält umfangreiche Angaben zu den Tätigkeiten des Unternehmens und deren Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsaspekte. Dieser Bericht ist Teil des Lageberichts und muss im Single Electronic Format (ESEF) erstellt und mit speziellen „tags“ gekennzeichnet werden.
Externe Prüfung
Die Nachhaltigkeitsberichte unterliegen einer externen Prüfung, in der Regel durch Wirtschaftsprüfer, um die Genauigkeit und Vollständigkeit der Angaben zu gewährleisten.
Für weitere Informationen und ein Beispiel für einen ausgezeichneten Nachhaltigkeitsbericht, besuchen Sie den Nachhaltigkeitsbericht 2020 der Assmann Büromöbel GmbH & Co. KG.
Bleiben Sie informiert und vorbereitet, um die neuen Berichtspflichten erfolgreich zu erfüllen und zur nachhaltigen Entwicklung beizutragen.

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