Politische Stellungnahme des VBUW zur Ausweitung der MEHRWEG Angebotspflicht

15. Feb 2024

Politische Stellungnahme des VBUW zur Ausweitung der MEHRWEG Angebotspflicht

Seit dem 01.01.2023 besteht für gastronomische Betriebe im To-Go- /Delivery- und In-Housebereich die Pflicht, neben Einwegkunststoffverpackungen auch Mehrwegverpackungen anzubieten. Doch welche Erfahrungen haben Gastronomen und Mehrweganbieter bisher gemacht?

Wir haben uns mit unseren Mitgliedern und den führenden Mehrweganbietern wie Vytals und Rebowl ausgetauscht, um Einblicke in die Praxis zu erhalten.

Die Ergebnisse sind ernüchternd:

  • Lediglich ca. 1 % der Kunden fragten tatsächlich nach Mehrwegverpackungen.
  • Die Anschaffungskosten und der logistische Aufwand für Mehrwegbehälter sind erheblich höher im Vergleich zu Einwegverpackungen.
  • Platzbedarf, längere Lieferzeiten und Hygieneauflagen stellen zusätzliche Herausforderungen dar.
  • Zudem zeigen Kunden wenig Akzeptanz für Mehrwegverpackungen aufgrund von Qualitätsverlusten und fehlender Bequemlichkeit.

Die Realität zeigt, dass die aktuellen Rahmenbedingungen für Mehrwegverpackungen in der Gastronomie nicht praxistauglich sind und den ökologischen Nutzen in Frage stellen. Die Voraussetzungen für ökologisch sinnvolle Mehrwegsysteme sind derzeit nicht gegeben.

Daher plädieren wir dafür, die Pläne zur Ausweitung der Mehrwegangebotspflicht zu überdenken und alternative Lösungen zu suchen, die sowohl ökologisch als auch wirtschaftlich tragfähig sind. Wir sollten nicht nur auf eine Einheitslösung setzen, sondern differenzierte Ansätze verfolgen, die den Bedürfnissen der Gastronomie und der Umwelt gleichermaßen gerecht werden.

Deshalb haben wir gegenüber der Politik Stellung genommen, die Stellungnahme können Sie hier abrufen.

Bild: Katja Kahraman (VBUW)

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