IP basiertes Geoblocking ausreichend

20. Aug 2020

IP basiertes Geoblocking ausreichend

In einem Ordnungsgeldverfahren ging es um die Reichweite eines Unterlassungstitels. Dem Schuldner war es gerichtlich untersagt worden, bestimmte Online-Inhalte zu veröffentlichen. Um dies zu gewährleisten richtete der Schuldner ein IP-basiertes Geoblocking ein, das verhindert, dass der Inhalt von Deutschland aus abgerufen werden kann. Dies reichte der Gläubigerin nicht, da die Inhalte weiterhin von Deutschen aus dem Ausland abrufbar waren. Das Gericht wies darauf hin, dass ein deutsches Gericht keine weltweite Untersagung außerhalb seines Territoriums aussprechen darf und die Schuldnerin ihrer Unterlassungsverpflichtung mit Einrichten des Geoblocking für Deutschland ausreichend nachgekommen ist.

OLG Naumburg, Beschluss vom 07.02.2020, 9 W 3/19

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