Geplant: Ausweitung der MEHRWEG-Angebotspflicht

21. Nov 2023

Geplant: Ausweitung der MEHRWEG-Angebotspflicht

Das Umweltbundesamt hat einen Gesetzesentwurf erarbeitet, der folgende Änderungen vorsieht:

Die MEHRWEG-Angebotspflicht für To-Go-Speisen und Getränke wird voraussichtlich zum 01.01.2025 auf alle Materialien (auch Pappe, Aluminium) ausgeweitet, so dass auch für den Pizzakarton oder die Pasta in der Aluschale eine MEHRWEG-Alternative angeboten werden muss.

Beim Verzehr vor Ort dürfen für Burger, Pizza und Co. keine Einwegverpackungen mehr angeboten werden.

Auch Supermärkte und Discounter müssen künftig MEHRWEG-Alternativen anbieten.

Darüber hinaus müssen alle Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 200 Quadratmetern auch für Wasser, Bier, Softdrinks, Saft und Milch jeweils mindestens eine Mehrwegalternative anbieten.

Auch müssen künftig alle Mehrwegflaschen, auch wenn sie nicht im Sortiment geführt werden, in allen Geschäften mit mehr als 200 m² Verkaufsfläche zurückgegeben werden können.

Ausnahmen gibt es für kleine Läden und Imbissstände mit bis zu 80 m² Verkaufsfläche und maximal 5 Beschäftigten; auch für Brötchen- und Pommestüten sowie Wrap-Papiere müssen keine Mehrwegalternativen angeboten werden.

Schließlich soll klargestellt werden, dass eine gleich große Verpackung mit reduziertem Inhalt nicht als Mogelpackung zulässig ist.


Wer noch mehr lesen möchte, schaut hier: https://www.bmuv.de/download/eckpunkte-zum-gesetz-fuer-weniger-verpackungsmuell

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