
Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR), die ab dem 12.08.2026 gilt, definiert den Begriff des „Erzeugers“ neu. Dadurch könnten künftig auch Unternehmen als Erzeuger gelten, die Verpackungen lediglich unter eigener Marke nutzen oder herstellen lassen.
Besonders betroffen sind gebrandete Verpackungen wie Pizzakartons, Burgerboxen oder To-go-Verpackungen. Viele Unternehmen kaufen diese Verpackungen zwar nur ein, könnten durch ihr Branding jedoch rechtlich zum Erzeuger werden.
Damit verbunden sind zahlreiche Pflichten, unter anderem:
- Erstellung technischer Unterlagen
- EU-Konformitätsbewertung und Erklärung
- Einhaltung von PFAS-Grenzwerten
- Vorgaben zu Recyclingfähigkeit und Rezyklatquoten
- Kennzeichnungs- und Ökodesignpflichten
Viele dieser Aufgaben lagen bislang beim physischen Hersteller der Verpackung. Die PPWR könnte die Verantwortlichkeiten nun deutlich verändern.
Unternehmen sollten daher frühzeitig prüfen, welche Rolle sie künftig im Sinne der PPWR einnehmen und welche Pflichten daraus entstehen.

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