Vielleicht ist Ihnen das auch schon aufgefallen, die Eisverpackung wird immer leichter, aber die Füllmenge bleibt gleich.
Wie geht das? Ganz einfach, indem der Eismasse aufgeschlagene Luft hinzugefügt wird.
Aber ist das erlaubt? JA. Denn die Leitsätze für Speiseeis sehen für vorverpackte Waren bis zu 150 % Luftaufschlag vor. Bei der handwerklichen Eisherstellung sind (außer bei Softeis) 40 % Luftaufschlag erlaubt. Begründet wird der Luftaufschlag mit der cremigen Konsistenz, die das Eis nur den den Aufschlag von Luft erhält. Dies sei vergleichbar mit Schlagsahne oder Eischnee.
Soweit so gut. Das Ärgerliche ist nun aber, dass der Luftaufschlag auch für verdeckte Preiserhöhungen herhält. Denn je geringer das Gewicht im Vergleich zum Volumen, desto mehr Luft ist im Eis.
Denn Eis in Fertigverpackungen wird abweichend von der sonst geltenden Regel nach Volumen und nicht – wie bei den meisten „festen“ Stoffen üblich – nach Gewicht gekennzeichnet. Das Volumen bleibt bei einem höheren Luftaufschlag gleich und auch der Grundpreis, der ja eigentlich einen Preisvergleich ermöglichen soll, verändert sich so nicht.
Verbraucher sollte daher immer das Gewicht ihrer Eisverpackung prüfen, denn viele gute Zutaten bringen einfach mehr auf die Waage als viel Luft.
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