Das erwartet Sie alles in 2025!

02. Jan. 2025

Das erwartet Sie alles in 2025!

von Julia – AdobeStock

Was kommt in 2025 alles auf Sie zu?

Januar 2025

  • Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege werden von zehn auf acht Jahre verkürzt.
  • Es gelten neue Sätze für die Mindestausbildungsvergütungen.
  • Der Mindestlohn steigt auf 12,82 €/h.
  • Höhere Verdienstgrenze für Minijobber: bis zu 556 €/Monat
  • Bei Verdacht von Schwarzarbeit müssen Jobcenter Verdachtsfälle künftig an die Zollämter melden. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit wird ihrerseits verpflichtet, den Meldeanzeigen der Jobcenter nachzugehen und die Ermittlungsergebnisse den Jobcentern mitzuteilen.

Februar 2025

  • Mit dem AI-Act wird der Einsatz und das Training Künstlicher Intelligenz reguliert. Der AI Act richtet sich an die Entwickler von KI-Systemen und deren gewerbliche Nutzer.

Juni 2025

  • Webseiten müssen ab Ende Juni 2025 barrierefrei ausgestaltet sein, so dass sie von Menschen mit Beeinträchtigungen ohne Erschwernis genutzt werden können.

Jan-Juli 2025

  • Mitteilungsverfahren für elektronische Kassensysteme über das Programm “Mein Elster“ startet im Januar. Alle vor dem 1. Juli 2025 angeschafften (egal ob Kauf, Miete oder Leasing) elektronischen Kassensysteme müssen bis zum 31. Juli 2025 gemeldet werden.

Herbst 2024

  • Für alle Unternehmen und Freiberufler in Deutschland wird die Wirtschafts-Identifikationsnummer eingeführt.

Dez. 2025

Entwaldungsrichtlinie: Neue Anforderungen an die Einfuhr und den Handel von Lebensmitteln.

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