Das Landgericht Köln hat in seinem Beschluss vom 13.04.2021 (AZ: 31 O 36/21) entschieden, dass ein Cookie-Banner mit der Formulierung „Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu“ rechtswidrig ist. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass es an der notwendigen Einwilligung des Besuchers der Webseite fehlt.
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