
Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) kommen auf Unternehmen in den kommenden Jahren erhebliche Veränderungen zu: Ab 2030 sollen Einweg-Portionsverpackungen aus Kunststoff weitgehend verboten werden. Ziel der Regelung ist es, die zunehmende Flut an kleinen Verpackungen einzudämmen und das Verpackungsabfallaufkommen deutlich zu reduzieren.
Besonders betroffen sind kleine Portionsverpackungen, wie sie häufig in Gastronomie, Hotellerie oder im Lebensmittelbereich eingesetzt werden. Unternehmen sollten daher frühzeitig prüfen, welche Alternativen künftig eingesetzt werden können – etwa Mehrweg-Lösungen, alternative Materialien oder größere Gebinde.
Ausnahmen vorgesehen
Die Verordnung sieht jedoch auch Ausnahmen vor. So dürfen Portionsverpackungen weiterhin verwendet werden, wenn sie gemeinsam mit Speisen „to go“ für den direkten Verzehr ausgegeben werden.
Ebenso bleiben Einwegkunststoffverpackungen zulässig, wenn hygienische oder sicherheitsrelevante Gründe dies erforderlich machen – beispielsweise in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen.
Blick nach vorn: Abfall vermeiden
Die EU verfolgt mit der PPWR ambitionierte Ziele: Bis 2030 soll das Verpackungsabfallaufkommen um 5 % gegenüber 2018 sinken. Da die Menge an Verpackungsmüll in den vergangenen Jahren jedoch deutlich gestiegen ist, entspricht dies real einer wesentlich stärkeren Reduktion. Studien gehen von einem tatsächlichen Einsparpotenzial von rund 19 % aus.
Um diese Ziele zu erreichen, sind zusätzliche nationale Maßnahmen wahrscheinlich. Diskutiert werden unter anderem Verpackungssteuern oder eine Ausweitung bestehender Mehrwegpflichten auf weitere Materialien und Verpackungsarten.
Für Unternehmen bedeutet das: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, bestehende Verpackungskonzepte zu überprüfen und zukunftsfähige Lösungen zu entwickeln.

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