Am 19. Juni 2024 hat die Bundesregierung einen Entwurf zur Änderung des Nachweisgesetzes vorgestellt. Dieser Entwurf ermöglicht es, Arbeitsverträge künftig in Textform zu verfassen und elektronisch zu übermitteln. Diese Digitalisierung erfordert, dass die Dokumente für Arbeitnehmer zugänglich, speicherbar und ausdruckbar sind. Außerdem muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur Empfangsbestätigung auffordern.
Ein weiterer Punkt des Entwurfs sieht vor, dass der Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers unverzüglich eine Niederschrift des Arbeitsvertrags erstellen muss.
Jedoch sind Arbeitnehmer in bestimmten Wirtschaftsbereichen, wie etwa dem Baugewerbe, der Gastronomie und dem Personenbeförderungsgewerbe, von dieser Regelung ausgenommen. Diese Branchen fallen unter § 2a Absatz 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes.
Diese Ausnahmen haben in der betroffenen Branche bereits für Diskussionen gesorgt. Die Meinungen gehen auseinander: Während die einen die digitale Vereinfachung begrüßen, sehen andere die Notwendigkeit der Ausnahmeregelungen kritisch.
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