Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der dazugehörigen Verordnung (BFSGV) setzt Deutschland den EuropeanAccessibilityAct (EAA) um. Ab dem 28. Juni 2025 müssen zahlreiche Produkte, digitale Dienstleistungen und insbesondere Webshops barrierefrei gestaltet sein.
Ausnahmen für Kleinstunternehmen
Kleinstunternehmen, die weniger als 10 Beschäftigte haben oder einen Jahresumsatz von weniger als 2 Millionen Euro erzielen, sind teilweise von den Anforderungen des BFSG ausgenommen.
Was bedeutet barrierefreie Gestaltung?
Barrierefreie Gestaltung im Internet bedeutet, dass Websites und Online-Dienste so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen, unabhängig von ihren körperlichen oder technischen Einschränkungen, genutzt werden können. Dies umfasst:
- Motorische Einschränkungen: Menschen, die keine Maus verwenden können, müssen in der Lage sein, eine Website vollständig über Tastaturbefehle zu bedienen.
- Sehbehinderungen: Ausreichende Kontraste zwischen Texten, Grafiken und dem Hintergrund sind notwendig, um Inhalte besser wahrnehmen zu können.
- Blinde Nutzer: Screenreader können nur dann Bilder, Buttons und Formulare auslesen, wenn alternative Beschreibungen hinterlegt sind.
- Gehörlose oder schwerhörige Personen: Untertitel in Videos oder Erklärvideos in Gebärdensprache sind notwendig.
- Kognitive Beeinträchtigungen: Menschen mit Autismus oder ADHS benötigen eine leichte Sprache und ein übersichtliches Layout, um besser verstehen zu können und nicht abgelenkt zu werden.
Ist Ihr Webshop bereit?
Sind Sie beziehungsweise ist Ihr Webshop auf diese Anforderungen vorbereitet? Jetzt ist die Zeit, um die notwendigen Anpassungen vorzunehmen und sicherzustellen, dass Ihre digitalen Angebote für alle Nutzer zugänglich sind.
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