Gesetzesentwurf zur Anpassung des Milchproduktrechts

11. Sep. 2025

Gesetzesentwurf zur Anpassung des Milchproduktrechts

Bild Von Olena Liulko – AdobeStock_1309658349

Der Gesetzesentwurf zur Anpassung des Milchproduktrechts hat das Ziel, die bestehenden vier nationalen Rechtsverordnungen für Butter, Käse, Konsummilch und andere Milcherzeugnisse in einer einzigen neuen Verordnung, nämlich der Milchproduktqualitätsverordnung (MilchPQV), zusammenzufassen. Die Verordnung gilt für Lebensmittelunternehmer, die im Inland Milchprodukte herstellen, kennzeichnen oder in Verkehr bringen.

Die wichtigsten Neuregelungen sind:

  • Anpassung an EU-Recht und Technologie: Die Neuregelung berücksichtigt technologische Fortschritte in der Herstellung von Milchprodukten sowie Änderungen im europäischen Recht. Sie ist technologieoffen gehalten. Zudem findet sich ein bewusst in das Gesetz aufgenommener Vorrang des EU-Rechts, um die Verzahnung des EU-Rechts mit dem nationalen Recht aufzuzeigen.
  • Begriffsbestimmung und Kennzeichnung: Die Verordnung enthält zahlreiche Definitionen, die entsprechend bei der Kennzeichnung, vor allem aber der Bezeichnung des Lebensmittels zu verwenden sind. Es werden auch spezifische Bedingungen für die Verwendung von Hinweisen wie „wärmehandelt“, „pasteurisiert“, „laktosefrei“ und „frisch“ festgelegt, hier in den §§ 57 ff der Verordnung.
  • Aus § 56 der VO ergibt sich die Pflicht die Tierart anzugeben, wenn die Rohmilch nicht nur von Kühen stammt.
  • Milchfremde Zutaten dürfen nicht verwendet werden, um Milchbestandteile zu ersetzen. Dies gilt sowohl für Hülsenfrüchte hinsichtlich des Milchproteingehalts, als auch für Nüsse und Öle hinsichtlich des Milchfetts.
  • Auch gibt es für Milch- und Milchprodukte Höchstgrenzen für geschmackgebende und färbende Zusätze. Und auch der Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen wird neu geregelt.
  • Die Herstellung und das Inverkehrbringen von laktosefreiem Käse soll künftig generell erlaubt sein. Dazu ist der Einsatz von Laktase gestattet
  • Neben den produktspezifischen Regelungen zur Kennzeichnung gibt es Hinweise auf die allgemeinen Kennzeichnungsvorschriften in der LMIV und der LMIDV und die dort geregelten umfassenden Informationspflichten. Zudem können sich aus der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) für Milchprodukte noch Ausnahmen ergeben.

Den Gesetzestext können Sie hier abrufen

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