Werbung mit Green Claims und Umweltsiegeln

02. Juli 2024

Werbung mit Green Claims und Umweltsiegeln

Von Stefan Schurr (AdobeStock)

Werbung mit Green Claims und Umweltsiegeln steht schon lange auf dem Prüfstand der Gerichte und so überrascht das BGH-Urteil zur Katjes-Werbung nicht wirklich. Zumal hier bereits auf EU-Ebene durch die Empowering Consumers Directive (EU) 2024/825 neue Vorgaben für „Klima-Werbung“ auf den Weg gebracht worden sind, die bis September 2026 auch in deutsches Recht umgewandelt werden müssen.

Danach wird „Klimaneutral- Werbung“ gar nicht mehr erlaubt sein, wenn Klimaneutralität nur oder mit Hilfe von Kompensationsleistungen erreicht wird. Das selbe gilt auch für Werbung mit Begriffen wie „CO2-reduziert“ oder „klimapositiv“, solange diese auf Kompensationen von Treibhausgasen und nicht auf einer Reduzierung derselben beruhen.

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