Bis zum 01.07.2022 besteht auch für Letztvertreiber von Serviceverpackungen die Pflicht sich im Verpackungsregister LUCID zu registrieren. Für Verwirrung sorgen aktuell Aussagen der Zentralen Stelle Verpackungsrecht zu Serviceverpackungen, wie Pizzakartons & Co, die – wenn sie vom Gastronom zum Kunden gebracht werden – zu Versandverpackungen werden sollen. Eine wie wir meinen rechtlich nicht haltbare Unterscheidung, zumal viele Gastronomen sowohl To-Go- als auch Delivery-Services anbieten.
Wir haben in einem ersten Schritt sowohl die Zentrale Stelle Verpackungsrecht, als auch das Umweltbundesamt als Fachaufsicht um Änderung der Schaubilder und FAQ´s gebeten. Weitere rechtliche Schritte werden aktuell geprüft.
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