
Bezugnehmend auf die avisierte Anpassung des Mindestlohns auf 12 €/h hat der Verein gegenüber der Politik heute Stellung zur genommen. Wir sehen ein grundsätzliches Bedürfnis für eine Anpassung des Mindestlohns zur Sicherung des Lebensunterhalts. Gleichwohl darf diese Anpassung nicht bedingungslos erfolgen und dadurch Fehlanreize, z.B. durch Schulabbruch oder unterlassene Ausbildung, setzen.

Wir sind
für Sie Da.
Sie haben Fragen? Dann rufen Sie uns
einfach an oder schreiben Sie uns eine
E-Mail.