Mehrwegbehälter für TakeAway und Delivery

08. Nov 2022

Mehrwegbehälter für TakeAway und Delivery

Ab 2023 besteht für Caterer, Lieferdienste und Restaurants die Pflicht Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern aus Kunststoffen für TakeAway, Delivery und ToGo anzubieten. Eine Ausnahme besteht nur für kleine Betriebe – etwa Imbissbuden – mit maximal fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche. Hier können Kunden eigene Mehrwegbehälter mitbringen, in die die Speisen und Getränke dann abgefüllt werden können. Auf beides ist in den Geschäften deutlich hinzuweisen, damit Kunden von der Mehrwegalternative auch Gebrauch machen. Wichtig dabei: Für die Mehrwegverpackung darf zwar ein Pfand genommen werden, die Speisen selbst dürfen aber mit MEHRWEG-Verpackung nicht teurer angeboten werden als in der EINWEG-Verpackung.

Hintergrund der Regelung: In Deutschland entstehen täglich 770 Tonnen Verpackungsmüll durch Takeaway-Einwegverpackungen. 

Reminder: Bereits seit Juli 2021 ist EU-weit die Herstellung und der Handel mit Wegwerfprodukten aus Plastik (Einwegbesteck, Tellern, Strohhalme, Rührstäbchen) sowie Kaffeebechern und Einweg-Lebensmittelbehältern aus Styropor verboten.

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