
Verträge, die online abgeschlossen werden, müssen auch über die Webseite kündbar sein – und zwar in maximal zwei Schritten (nach § 312k Abs. 2 BGB).
Anforderungen:
- Kündigungsbutton (klar und sichtbar).
- Bestätigungsseite mit Details zur Kündigung.
- Elektronische Bestätigung der Kündigung.
Der Kündigungsbutton muss immer zugänglich sein.
Ausnahme: Kein Kündigungsbutton bei einmaligen Zahlungsverpflichtungen.
#Vertragsrecht #OnlineKündigung #BGB
Bild: AdobeStock (Von studio v-zwoelf)

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