Kündigung von Online-Verträgen

31. März 2025

Kündigung von Online-Verträgen

Verträge, die online abgeschlossen werden, müssen auch über die Webseite kündbar sein – und zwar in maximal zwei Schritten (nach § 312k Abs. 2 BGB).

Anforderungen:

  • Kündigungsbutton (klar und sichtbar).
  • Bestätigungsseite mit Details zur Kündigung.
  • Elektronische Bestätigung der Kündigung.

Der Kündigungsbutton muss immer zugänglich sein.

Ausnahme: Kein Kündigungsbutton bei einmaligen Zahlungsverpflichtungen.

#Vertragsrecht #OnlineKündigung #BGB

Bild: AdobeStock (Von studio v-zwoelf)

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