KI-Kennzeichnung wird Pflicht: Das müssen Gastronomie und Lebensmittelbranche ab August 2026 beachten

16. Juli 2026

KI-Kennzeichnung wird Pflicht: Das müssen Gastronomie und Lebensmittelbranche ab August 2026 beachten

Ab dem 2. August 2026 gelten die neuen Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung. Unternehmen, die künstliche Intelligenz im Marketing oder in der Kundenkommunikation einsetzen, müssen künftig prüfen, ob ihre Inhalte als KI-generiert gekennzeichnet werden müssen.

Davon betroffen sein können insbesondere Gastronomie- und Lebensmittelbetriebe, die KI beispielsweise für Foodfotos, Werbevideos, Social-Media-Kampagnen oder Service-Chatbots nutzen.

Typische Anwendungsfälle

Die neuen Kennzeichnungspflichten können unter anderem relevant werden für:

  • KI-generierte Foodfotos und Produktbilder
  • Werbevideos und Social-Media-Reels
  • KI-erstellte Personen oder sogenannte AI-Models
  • Service-Chatbots und KI-Avatare
  • audiovisuelle Werbeinhalte

Dagegen müssen rein werbliche KI-unterstützte Texte – etwa für Speisekarten oder Social-Media-Beiträge – in vielen Fällen nicht gekennzeichnet werden, sofern sie vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft werden.

Hohe Risiken bei Verstößen

Die EU-KI-Verordnung sieht bei Verstößen gegen die Transparenzpflichten erhebliche Sanktionen vor. Neben hohen Bußgeldern können unter Umständen auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen drohen.

Unser Tipp

Unternehmen sollten bereits jetzt prüfen,

  • an welchen Stellen KI eingesetzt wird,
  • welche Inhalte künftig kennzeichnungspflichtig sein könnten,
  • ob interne Freigabeprozesse angepasst werden müssen,
  • und wie Marketing- und Social-Media-Teams auf die neuen Anforderungen vorbereitet werden.

Der VBUW begleitet seine Mitglieder bei der Umsetzung der neuen Vorgaben und informiert fortlaufend über die weitere Entwicklung sowie die endgültigen Leitlinien der Europäischen Union.

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