Bereits im 4. Quartal 2022 sollte der Änderungsvorschlag der EU-Kommission zur LMIV vorgelegt werden, dieser lässt aber noch auf sich warten. Dennoch wurden die Pläne bereits bekannt gegeben und wir wollen Ihnen diese nicht vorenthalten.
Geplant ist eine verpflichtende Nährwertkennzeichnung auf der Verpackungsvorderseite, idealerweise erweitert um eine grafische Darstellung wie den Nutri Score. Gesundheitsbezogene Angaben sollen künftig nur noch dann zulässig sein, wenn die Nährwerte dem Nährwertprofil entsprechen.
Auch die verpflichtende Ursprungsangabe soll bei einigen Erzeugnissen erweitern werden. So plant die EU z. B. für Fleisch die Erweiterung um die geografische Ursprungsangabe (Geburt, Aufzucht, Schlachtung). Auch für Wild, Kaninchen, Milch, Reis, Hartweizen, Kartoffeln und Tomaten sind weitere geografische Angaben vorgesehen.
Die noch bestehenden Ausnahmen von der Angabe des Zutatenverzeichnisses und der Nährwerttabelle bei alkoholischen Getränken soll fallen und für alkoholische Getränke soll es Warnhinweise geben, insbesondere für Schwangere.
Beim Mindesthaltbarkeitsdatum (MDH) ist eine Erweiterung um die Worte „Oft länger gut“ vorgesehen. Zudem sollen mehr Produkte von der Pflichtkennzeichnung zum Mindesthaltbarkeitsdatum ausgenommen werden.
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