Geplante Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

18. Sep. 2025

Geplante Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

Mit dem Referentenentwurf zum Dritten Gesetz zur Änderung des UWG soll die Umsetzung der EU-Richtlinien 2024/825 und 2023/2673 erfolgen. Ziel ist es, Verbraucher:innen besser vor irreführenden Umweltaussagen und nicht belastbaren Nachhaltigkeitssiegeln zu schützen.

Die neuen Regelungen sollen ab dem 27. September 2026 gelten, wenn der Entwurf Gesetz wird. Besonders betroffen sind:

  • Umweltaussagen: Verbot unbelegter Aussagen wie „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ oder pauschaler Umweltversprechen ohne nachweisbare Grundlage.
  • Nachhaltigkeitssiegel: Unzulässig, wenn das Siegel weder auf einem Zertifizierungssystem basiert noch von staatlicher Stelle eingeführt wurde.

Zweck der geplanten Änderungen:
Verbraucher:innen sollen künftig eine verlässliche Orientierung erhalten, Greenwashing soll eingedämmt und die Rechtssicherheit für Unternehmen gestärkt werden. Die europaweite Harmonisierung der Vorgaben soll außerdem Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen verhindern.

👉 Den Gesetzesentwurf können Sie hier abrufen.

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