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Wir freuen uns, dass mit Bescheid vom 30.11.2021 das Bundesamt für Justiz die Aufnahme des VBuW Nahrungsmittel- und Gastronomiebranche e.V. in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände gemäß § 8b UWG beschlossen hat.
Bescheinigung über die Eintragung in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände nach § 8b UWG
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