DSGVO – Pseudonymisierte Daten sind nicht zwingend personenbezogene Daten

24. Mai 2023

DSGVO – Pseudonymisierte Daten sind nicht zwingend personenbezogene Daten

Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 26. April 2023 – T 557/20 entschieden, dass pseudonymisierte Daten, die an einen Empfänger übermittelt werden, dann nicht als personenbezogene Daten gelten, wenn der Empfänger der Daten nicht über die Mittel verfügt, die betroffenen Personen zu re-identifizieren.

Daraus folgt, dass Aufsichtsbehörden künftig einen „Test“ durchführen müssen, um zu beurteilen, ob pseudonymisierte Daten beim Empfänger personifizierbar sind. Nur dann handelt es sich auch um personenbezogene Daten, die den Anwendungsbereich der Datenschutzgesetze eröffnet.

Die gesamte Entscheidung im Volltext finden Sie hier.

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