
Die am 29. Juni 2023 in Kraft getretene EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ist ein entscheidender Schritt, um globale Entwaldung zu minimieren und einen nachhaltigeren Konsum zu fördern.
Ziele der Verordnung:
- Sicherstellung, dass Produkte nicht auf Flächen produziert wurden, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet oder geschädigt wurden.
- Reduzierung der CO₂-Emissionen aus EU-Produktion und Konsum um mindestens 32 Millionen Tonnen pro Jahr.
- Förderung der Biodiversität und Bekämpfung des Klimawandels.
Welche Produkte sind betroffen?
Die Verordnung betrifft Rohstoffe wie Palmöl, Holz, Kaffee, Kakao, Rindfleisch, Soja, Naturkautschuk, Leder sowie bestimmte Folgeprodukte.
Anforderungen an Unternehmen:
- Sorgfaltspflicht:
- Nachweis der Herkunft der Produkte und ihrer Lieferketten.
- Risikobewertungen und ggf. Maßnahmen wie Vor-Ort-Prüfungen.
- Dokumentation und Nutzung von Technologien wie Satellitenüberwachung.
- Sorgfaltserklärung:
- Unternehmen müssen vor dem Inverkehrbringen eine Konformitätserklärung im EU-Informationssystem abgeben.
- Kontrollen durch Behörden:
- Nationale Behörden führen Dokumentenprüfungen und Inspektionen durch.
Umsetzungsfristen:
- Großunternehmen (Nicht-KMU): bis 30.12.2025
- Kleine und Kleinstunternehmen (KMU): bis 30.06.2026
Weitere Informationen und Details zur Umsetzung finden Sie hier:
Mit der EUDR leistet die EU einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, zum Schutz der Biodiversität und zur Förderung nachhaltiger Lieferketten.
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