
Wer ist betroffen? Alle Berliner Arbeitgeber mit mindestens 10 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Liegt Ihre Ausbildungsquote unter 4,6 %, müssen Sie zahlen. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach Ihrer jährlichen Bruttolohnsumme. Bilden Sie überdurchschnittlich aus (über 3,1 %), können Sie Geld aus dem Fonds erhalten. Die Ausbildungsquote ist dynamisch und ermittel sich nach folgender Grundformel:
Ausbildungsquote = Anzahl Auszubildende ÷ Anzahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (jeweils im Betrieb)
Wichtig:
📌 Meldepflichten ab 2027: Das müssen Sie jeweils bis zum 31.07. des Folgejahres unaufgefordert an die Berliner Ausbildungskasse melden
* die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten
* die Zahl der Auszubildenen
* die Zahl der neu begonnenen Ausbildungen
* die individuelle Ausbildungsquote
* Angaben zur Tarifbindung ihres Betriebes
* die Höhe der Ausbildungsvergütung je Ausbildungsjahr
* die jährliche Arbeitnehmerbruttolohnsumme
📌 Die Abgabe selbst wird erst ab 2028 fällig
📌 Ausnahmen gibt es u. a. bei Härtefällen
📌 Das Gesetz tritt automatisch außer Kraft, sobald Berliner Betriebe drei Jahre in Folge wenigstens 2.000 zusätzliche Ausbildungsplätze im Vergleich zu 2023 schaffen.
Schade, dass es zu dem Gesetz gekommen ist. Christian Schenke (Domino’s Pizza Deutschland) war für den VBUW bei der Anhörung und hat dort erläutert, warum das Gesetz ein Fehler ist und die Gastronomie, die ohnehin aktuell schwer gebeutelt ist, weiter belastet. Die Berliner Politik hatte sich die Wirtschaft auf Prio 1 gesetzt, die Arbeitsplatzabgabe und die drohende Verpackungssteuer zeigen leider das genaue Gegenteil.
Foto: Aunging@stock.adobe.com

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