
Das Abgeordnetenhaus hat am 18.06.2026 in zweiter Lesung das neue Berliner Gaststättengesetz (BlnGastG) beschlossen – die Verkündung steht noch aus, das Gesetz tritt sechs Monate danach in Kraft.
Die wichtigsten Neuerungen für Gastronomen in Berlin:
✅ Wegfall der Erlaubnispflicht → eine einfache Anmeldung reicht, spätestens 6 Wochen vor Eröffnung
✅ Weniger Papierkram – die Anmeldung läuft künftig online, an einer einzigen Stelle
✅ Neue Regeln für Außengastronomie – z. B. für Öffnungszeiten in belebten Ausgehvierteln
✅ Toiletten-Pflicht für mehr Betriebe – die genaue Anzahl richtet sich nach der Größe Ihres Gastraums (kleine Betriebe können ausgenommen sein)
✅ Keine festen Sperrstunden mehr
Für die Berliner Gastronomie bedeutet das: weniger Bürokratie und schnellere Abläufe. Wir informieren Sie, sobald das Gesetz offiziell in Kraft tritt.
Quelle: IHK Berlin, https://lnkd.in/d7JSYErj, Stand 02.07.2026; Abgeordnetenhaus-Drs. 19/3346, 19/3243
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Bild: shaistakhawar@stock.adobe.com , KI generiert

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