Berlin bekommt ein neues Gaststättengesetz

13. Juli 2026

Berlin bekommt ein neues Gaststättengesetz

Das Abgeordnetenhaus hat am 18.06.2026 in zweiter Lesung das neue Berliner Gaststättengesetz (BlnGastG) beschlossen – die Verkündung steht noch aus, das Gesetz tritt sechs Monate danach in Kraft.

Die wichtigsten Neuerungen für Gastronomen in Berlin:

✅ Wegfall der Erlaubnispflicht → eine einfache Anmeldung reicht, spätestens 6 Wochen vor Eröffnung

✅ Weniger Papierkram – die Anmeldung läuft künftig online, an einer einzigen Stelle

✅ Neue Regeln für Außengastronomie – z. B. für Öffnungszeiten in belebten Ausgehvierteln

✅ Toiletten-Pflicht für mehr Betriebe – die genaue Anzahl richtet sich nach der Größe Ihres Gastraums (kleine Betriebe können ausgenommen sein)

✅ Keine festen Sperrstunden mehr

Für die Berliner Gastronomie bedeutet das: weniger Bürokratie und schnellere Abläufe. Wir informieren Sie, sobald das Gesetz offiziell in Kraft tritt.

Quelle: IHK Berlin, https://lnkd.in/d7JSYErj, Stand 02.07.2026; Abgeordnetenhaus-Drs. 19/3346, 19/3243

#Gastronomie #Berlin #Gaststättenrecht #Bürokratieabbau #VBUW

Bild: shaistakhawar@stock.adobe.com , KI generiert

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