
Das Europäische Parlament hat sich in der Abstimmung vom 8. Oktober 2025 mehrheitlich dafür ausgesprochen, Bezeichnungen wie „Veggie-Wurst“ oder „Veggie-Burger“ für pflanzliche Ersatzprodukte zu verbieten. Die finale Entscheidung steht aber noch aus, weil die Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments sich bisher noch nicht auf neue Vorgaben einigen konnten.
Hintergrund: Die Befürworter des Verbots, darunter Teile der Landwirtschaft und konservative EU-Abgeordnete, argumentieren mit Verbrauchertransparenz und dem Schutz traditioneller Bezeichnungen. Sie sehen in der Verwendung von Begriffen wie „Wurst“ für fleischlose Produkte eine Irreführung des Verbrauchers und eine Untergrabung des Rufs von Fleischprodukten.
Zur Erinnerung: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Oktober 2024 in einem Urteil (C-438/23) entschieden, dass Mitgliedstaaten die Verwendung von fleischtypischen Begriffen wie „Wurst“ für pflanzliche Produkte nicht allgemein verbieten können, solange keine „rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung“ (gemäß Art. 17 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011) für Fleischprodukte existiert. Das Urteil bezog sich auf einen Fall aus Frankreich und stärkte die Hersteller pflanzlicher Alternativen.
Der VBUW hat sich hier so positioniert, dass wir keine Bedenken gegen die Bezeichnung „vegane Wurst“ oder „veganer Burger“ haben, wenn der alternative Charakter und die Zutaten klar und gut lesbar gekennzeichnet worden sind.

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