
Mit dem Referentenentwurf zum Dritten Gesetz zur Änderung des UWG soll die Umsetzung der EU-Richtlinien 2024/825 und 2023/2673 erfolgen. Ziel ist es, Verbraucher:innen besser vor irreführenden Umweltaussagen und nicht belastbaren Nachhaltigkeitssiegeln zu schützen.
Die neuen Regelungen sollen ab dem 27. September 2026 gelten, wenn der Entwurf Gesetz wird. Besonders betroffen sind:
- Umweltaussagen: Verbot unbelegter Aussagen wie „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ oder pauschaler Umweltversprechen ohne nachweisbare Grundlage.
- Nachhaltigkeitssiegel: Unzulässig, wenn das Siegel weder auf einem Zertifizierungssystem basiert noch von staatlicher Stelle eingeführt wurde.
Zweck der geplanten Änderungen:
Verbraucher:innen sollen künftig eine verlässliche Orientierung erhalten, Greenwashing soll eingedämmt und die Rechtssicherheit für Unternehmen gestärkt werden. Die europaweite Harmonisierung der Vorgaben soll außerdem Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen verhindern.
👉 Den Gesetzesentwurf können Sie hier abrufen.

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