
Am 22. Mai 2025 (Az. I ZR 161/24) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Kündigungsbutton auf Websites auch bei befristeten Verträgen ohne automatische Verlängerung verpflichtend ist.
Im konkreten Fall hatte ein Verbraucherverband gegen ein großes E-Commerce-Unternehmen geklagt. Dieses bot ein 12-monatiges Vorteilsprogramm gegen einmalige Zahlung an – allerdings ohne Kündigungsoption über die Website.
Der BGH stellte klar:
Auch solche Angebote sind als Dauerschuldverhältnisse im Sinne von § 312k BGB einzustufen. Entscheidend sei nicht, ob der Kunde regelmäßig zahlt, sondern ob die Kündigung erschwert wird und somit das Risiko einer Kostenfalle besteht.
Wichtig für Anbieter:
Wer digitale Verträge abschließt, muss auch bei Einmalzahlungen sicherstellen, dass die Kündigung einfach und online möglich ist – per gut sichtbarem Button.

Wir sind
für Sie Da.
Sie haben Fragen? Dann rufen Sie uns
einfach an oder schreiben Sie uns eine
E-Mail.