Veganuary – Richtige Kennzeichnung von Fleischersatz-Produkten

13. Feb 2023

Veganuary – Richtige Kennzeichnung von Fleischersatz-Produkten

Die Lebensmittelinformationsverordnung regelt in Anhang VI, Abschnitt A Nr. 4 zudem, dass bei Lebensmitteln, bei denen ein üblicher Bestandteil oder eine vom Verkehr erwartete Zutat durch einen anderen Stoff ersetzt wird, auf den Ersatzstoff zusätzlich zum Zutatenverzeichnis in der Kennzeichnung in unmittelbarer Nähe zum Produktnamen deutlich hinzuweisen ist.

Das heißt: Es genügt nicht, ein Produkt nur als vegan/vegetarisch oder fleischlos zu kennzeichnen. Sie müssen auch in unmittelbarer Nähe zum Produktnamen auf den Ersatzstoff hinweisen. Der Ersatzstoff muss zudem in einer Schriftgröße von mindestens 75% der x-Höhe der Schriftgröße des Produktnamens geschrieben werden.

Konkreter und doch im Einzelfall nicht wirklich handhabbar, da zu kompliziert, sind hier die „Leitsätzen für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeiten zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs“ und dem ergänzend im November 2022 erschienen „Leitfaden für sensorische Prüfungen von veganen und vegetarischen Lebensmitteln mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs“.

Während es in den Leitsätzen um Begrifflichkeiten geht, erfahren Sie im Leitfaden zur sensorischen Prüfung, wie die Ersatzprodukte aussehen, riechen, schmecken und sich im Mund anfühlen müssen, um als vegane Burger, vegane Steaks oder vegane Fischstäbchen durchzugehen.

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